Audit bestehender Importprodukte
Prüfung von Verpackung, Etiketten, Gebrauchsanweisungen und Pflichtangaben Ihres Sortiments. Sie erhalten einen Befundbericht mit priorisierten Korrekturen — was zuerst, was später.
Seit 2016 sind wir in der Compliance der E-Zigaretten-Branche tätig. Heute begleiten wir Importeure, Distributoren und Hersteller von E-Zigaretten, E-Liquids und Zubehör durch das Schweizer Regelwerk — von der Etikettenprüfung über das Sicherheitsdatenblatt bis zur Registrierung und Zollabwicklung. Massgebend sind das Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (Tabakproduktegesetz, TabPG) und die Verordnung über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (Tabakprodukteverordnung, TabPV).
der geprüften Produkte wiesen mindestens eine Nicht-Konformität auf. Nur drei von 32 Proben waren konform.
Verkaufsverbote wurden ausgesprochen — wegen überschrittenem Volumen, Bleigehalt oder Nikotingehalt.
festgestellte Nicht-Konformitäten mit 19 unterschiedlichen Begründungen.
Quelle: Kantonales Laboratorium Basel-Stadt, Marktkampagne 2025 zu Einweg-E-Zigaretten und E-Liquids, durchgeführt nach Ablauf der einjährigen Übergangsfrist des TabPG · Medienmitteilung · Untersuchungsbericht (PDF)
Vaping Compliance Schweiz heisst: Verpackung, Dokumente und Prozesse so aufsetzen, dass sie einer Kontrolle standhalten — vom ersten Artikel bis zum laufenden Sortiment.
Prüfung von Verpackung, Etiketten, Gebrauchsanweisungen und Pflichtangaben Ihres Sortiments. Sie erhalten einen Befundbericht mit priorisierten Korrekturen — was zuerst, was später.
Beratung und Erstellung schweizkonformer Verpackungen. Wir begleiten Sie gemeinsam mit Ihrem Designer, bis das Artwork produktionsfertig freigegeben ist.
Prüfung und Anpassung Ihrer Sicherheitsdatenblätter an die Schweizer Anforderungen. Fassungen in Deutsch, Französisch und Italienisch inklusive.
Registrierung importierter Produkte beim BAZG nach gesetzlicher Vorgabe. Wir erstellen die vollständigen Dossiers und reichen sie fristgerecht ein.
Schriftverkehr, Rückfragen, Beanstandungen und Kontrollen: Wir formulieren Antworten sachlich und fristgerecht und begleiten das Verfahren bis zum Abschluss.
Prüfung von Produktangaben, Pflichthinweisen, Alterskontrolle und Werbeeinschränkungen. Auf Wunsch liefern wir grafische Vorlagen und Hinweistexte.
Allgemeine Compliance-Beratung für Inverkehrbringer in der Schweiz: Prozesse, Verantwortlichkeiten und Dokumentation, bevor ein Problem entsteht.
Entsorgung, Rücknahmepflichten und Batteriethematik bei E-Zigaretten und Einwegprodukten. Wir klären, was für Ihr Sortiment gilt, und setzen es mit Ihnen um.
Zusammenstellung, Prüfung und Abstimmung der Dokumente für den E-Zigaretten Import in die Schweiz — damit die Ware nicht an der Grenze liegen bleibt.
Für die Prüfung von Verpackung und Beipackzettel gelten Festpreise pro Artikel. Alle übrigen Leistungen offerieren wir nach Prüfung des Umfangs als Projektpauschale.
Schematische Darstellung eines E-Liquid-Etiketts nach TabPG und Tabakprodukteverordnung — Nachfüllbehälter 10 ml, 20 mg/ml Nikotin, so wie wir Kennzeichnungen prüfen und aufbauen.
DE | WARNHINWEIS: Giftig bei Verschlucken. FR | AVERTISSEMENT : Toxique en cas d'ingestion. IT | AVVERTENZA : Tossico in caso di ingestione.
Dieses Produkt wird nicht für den Gebrauch durch Minderjährige sowie Nichtraucherinnen und Nichtraucher empfohlen / L'utilisation du produit n'est pas recommandée aux mineurs ni aux non-fumeurs / L'uso del prodotto è sconsigliato ai minorenni e ai non fumatori.
Dieses Produkt kann Ihre Gesundheit schädigen und macht stark abhängig.
Ce produit peut nuire à votre santé et crée une forte dépendance.
Questo prodotto può nuocere alla tua salute e provoca un'elevata dipendenza.
Sortiment, Herkunft und Zeitplan im Überblick. Wir sagen Ihnen, wo wir Risiken vermuten und welcher Prüfumfang sinnvoll ist — unverbindlich.
Prüfung der Muster und Unterlagen. Sie erhalten eine Liste der Abweichungen, geordnet nach Dringlichkeit.
Artwork, Beipackzettel, Sicherheitsdatenblätter und Registrierung — wir begleiten alles bis zur Freigabe.
Neue Artikel, Gesetzesänderungen, Behördenanfragen — auf Abruf oder als Jahresmandat.
Das Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (Tabakproduktegesetz, TabPG) und die Verordnung über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (Tabakprodukteverordnung, TabPV) sind am 1. Oktober 2024 in Kraft getreten. E-Zigaretten und E-Liquids sind damit erstmals eigenständig im Schweizer Recht geregelt — mit eigenen Vorgaben zu Kennzeichnung, Behältergrössen, Werbung und Jugendschutz.
Gleichzeitig entfällt der bisherige Umweg über das Cassis-de-Dijon-Prinzip. Ein EU-konformes Produkt ist damit nicht automatisch schweizkonform: Wer in der Schweiz in Verkehr bringt, muss die hiesigen Pflichtangaben erfüllen — dreisprachig, mit Inverkehrbringer in der Schweiz.
Seit 2016 in der Vaping-Branche, mit Schwerpunkt auf regulatorischer Begleitung internationaler Importeure in Deutschland und der Schweiz.
Mit dem Inkrafttreten von Tabakproduktegesetz und Tabakprodukteverordnung im Oktober 2024 liegt der Fokus auf der Schweiz. Die Anforderungen an Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblätter und Registrierung haben sich grundlegend verändert — und werden laufend präzisiert.
Im ständigen Austausch mit der Swiss Vape Trade Association (SVTA) und mit den zuständigen Behörden. Gesetzesänderungen und Auslegungsfragen fliessen dadurch früh in die Beratung ein.
VAPECONFORM ist kein Inverkehrbringer und kein Händler im Schweizer Markt. Es besteht kein Interessenkonflikt gegenüber Kundinnen und Kunden — geprüft wird ausschliesslich im Auftrag des Importeurs.
VAPECONFORM ist ein privater Beratungsdienst und keine Behörde. Wir handeln unabhängig von Behörden und Prüfstellen.
Compliance-Beratung, keine Rechtsvertretung.
Die Kontrolle erfolgt durch die kantonalen Vollzugsbehörden. Sie erheben Proben im Detailhandel, prüfen Kennzeichnung, Inhaltsstoffe und Beipackzettel und ziehen bei Bedarf Analysewerte bei. Die Beanstandung richtet sich anschliessend an den Inverkehrbringer — an Sie, nicht an Ihren Kunden im Regal.
Die häufigste Massnahme. Sie betrifft die gesamte Charge, nicht das einzelne beanstandete Stück. Bereits ausgelieferte Ware muss zurückgeholt werden.
Neue Etiketten, neue Beipackzettel, teilweise Umverpackung der gesamten Bestellung. Der Aufwand entsteht unter Zeitdruck und zu Stückkosten, die bei der Erstproduktion ein Bruchteil gewesen wären.
Wo eine Nachbesserung nicht möglich ist — etwa bei überschrittenem Tankvolumen oder unzulässigen Inhaltsstoffen — ist das Produkt nicht verkehrsfähig. Der Warenwert ist verloren, die Entsorgungskosten kommen hinzu.
Das Bundesgericht hat entschieden, dass das Tankvolumen von Einwegzigaretten höchstens 2 ml betragen darf und nicht durch eine angeschlossene Kartusche erweitert werden kann. Hybridgeräte, sogenannte Big Puffs, dürfen seither nicht mehr auf dem Markt bereitgestellt werden (BAG, FAQ zur Umsetzung des TabPG). Eine Fehleinschätzung bei der Produktauswahl entwertet den gesamten Lagerbestand.
Nach Art. 45 TabPG wird mit Busse bis zu 40 000 Franken bestraft, wer vorsätzlich zuwiderhandelt; bei Fahrlässigkeit beträgt die Busse bis zu 20 000 Franken. Wer Produkte in Verkehr bringt, die bei üblichem Gebrauch die Gesundheit gefährden, erfüllt einen Vergehenstatbestand und riskiert Freiheits- oder Geldstrafe.
Kantonale Laboratorien veröffentlichen ihre Kampagnenergebnisse. Ein Verkaufsverbot bleibt beim Handelspartner in Erinnerung, auch wenn der Mangel längst behoben ist. Und eine Behörde, die einen Betrieb einmal beanstandet hat, kontrolliert ihn erneut — das Basler Labor hat weitere Marktkontrollen angekündigt.
Der Aufwand für eine Prüfung vor dem Import steht in keinem Verhältnis zu den Kosten einer Korrektur danach.
Seit dem 1. Oktober 2024 gelten das Tabakproduktegesetz (TabPG) und die Tabakprodukteverordnung (TabPV). Sie regeln E-Zigaretten und E-Liquids erstmals eigenständig, unter anderem Kennzeichnung, Behältergrössen, Werbung und Jugendschutz. Ergänzend bleiben Chemikalienrecht, Verpackungsrecht und Umweltrecht relevant.
Pflichtangaben wie der Warnhinweis müssen in den drei Amtssprachen Deutsch, Französisch und Italienisch auf der Verpackung stehen. Das gilt auch für wesentliche Angaben in Gebrauchsanweisung und Beipackzettel. Eine rein englische Kennzeichnung ist für den Schweizer Markt nicht zulässig.
Nachfüllbehälter dürfen maximal 10 ml fassen, Einwegprodukte und vorgefüllte Kartuschen maximal 2 ml. Die Behälter müssen kindergesichert und bruchsicher sein und über einen auslaufsicheren Nachfüllmechanismus verfügen. Der Nikotingehalt ist auf 20 mg/ml begrenzt.
Ja, je nach Einstufung des Gemischs verlangt das Chemikalienrecht ein Sicherheitsdatenblatt. Es muss den Schweizer Anforderungen entsprechen und für Inverkehrbringer in den Landessprachen verfügbar sein. Wir prüfen bestehende Datenblätter und passen sie an.
Nein. Mit dem Inkrafttreten von TabPG und TabPV entfällt der bisherige Umweg über das Cassis-de-Dijon-Prinzip. Die Schweiz hat eigene Anforderungen, etwa bei den Sprachen der Pflichtangaben und beim Inverkehrbringer mit Schweizer Adresse. Ein EU-konformes Produkt ist damit nicht automatisch schweizkonform.
In der Regel zwei bis sechs Wochen. Entscheidend sind die Anzahl Artikel, die Sprachen und die Zahl der Korrekturschleifen mit dem Designer. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie einen verbindlichen Zeitplan.
Ja, ein grosser Teil unserer Kunden produziert ausserhalb der Schweiz. Die Zusammenarbeit läuft vollständig remote. Beratung und Korrespondenz erfolgen auf Deutsch oder Englisch; Verpackungstexte, Beipackzettel und Sicherheitsdatenblätter liefern wir zusätzlich auf Französisch und Italienisch. Auf Wunsch übernehmen wir die gesamte Abstimmung mit Ihrem Schweizer Importeur.
Die Erstprüfung einer Verpackung kostet CHF 150 pro Artikel, die Vollprüfung inklusive Beipackzettel CHF 280 pro Artikel. Alle weiteren Leistungen offerieren wir nach Prüfung des Umfangs als Projektpauschale. Eine erste Einschätzung anhand von Produktbild und Sicherheitsdatenblatt ist kostenlos. Für laufende Betreuung auf Wunsch als Monatspauschale.
Zwei definierte Prüfumfänge zum Festpreis. Sie wissen vorher, was die Abklärung kostet — und erhalten in beiden Fällen einen schriftlichen Befund, mit dem Ihr Grafiker direkt arbeiten kann.
Primär- und Aussenverpackung im Abgleich mit TabPG und TabPV, einschliesslich der chemikalienrechtlichen Kennzeichnung anhand Ihres Sicherheitsdatenblatts. Schriftlicher Befund mit konkreten Korrekturanweisungen.
Zusätzlich Beipackzettel und Produktinformation nach Art. 17 TabPG sowie die Prüfung der Dreisprachigkeit über alle Verpackungsstufen.
Preise pro Artikel. Produkte derselben Serie mit identischem Verpackungsaufbau gelten als ein Artikel zuzüglich Abweichungsprüfung. Die Anpassung von Sicherheitsdatenblättern ist nicht enthalten und wird nach Aufwand offeriert.
Eine erste Einschätzung anhand von Produktbild und Sicherheitsdatenblatt ist kostenlos.
Alle weiteren Leistungen — Sortimentsaudit, Entwicklung konformer Verpackungen, Anpassung von Sicherheitsdatenblättern, Registrierung beim BAZG, Behördenkommunikation, Onlineshop-Audit, Umwelt- und Zollthemen — offerieren wir nach Prüfung des Umfangs als Projektpauschale. Für laufende Betreuung auf Wunsch als Monatspauschale.
Preise in Schweizer Franken, ohne Mehrwertsteuer. Die Rechnungstellung erfolgt in Euro zum Referenzkurs der Europäischen Zentralbank am Tag der Rechnungstellung; auf Wunsch fakturieren wir in Schweizer Franken. Als Leistung aus dem Ausland unterliegt die Rechnung der Bezugsteuer, die vom Leistungsempfänger deklariert wird. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Für eine erste Einschätzung genügen ein Foto der Verpackung, das aktuelle Sicherheitsdatenblatt und Ihre Artikelliste. Sie erhalten innert zwei Arbeitstagen eine Antwort.
Anfrage per E-Mail sendenBeratung erfolgt remote per Telefon, Video und E-Mail, auf Deutsch oder Englisch. Termine vor Ort in der Schweiz nach Absprache.
Vertraulichkeit: Unterlagen, Rezepturen, Bezugsquellen und Beanstandungen behandeln wir streng vertraulich und geben sie nicht an Dritte weiter. Eine Geheimhaltungsvereinbarung stellen wir auf Wunsch vor dem ersten Austausch von Daten zur Verfügung.