Regulatory Compliance — Vaping

Ihre Vaping-Produkte, schweizkonform in Verkehr.

Seit 2016 sind wir in der Compliance der E-Zigaretten-Branche tätig. Heute begleiten wir Importeure, Distributoren und Hersteller von E-Zigaretten, E-Liquids und Zubehör durch das Schweizer Regelwerk — von der Etikettenprüfung über das Sicherheitsdatenblatt bis zur Registrierung und Zollabwicklung. Massgebend sind das Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (Tabakproduktegesetz, TabPG) und die Verordnung über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (Tabakprodukteverordnung, TabPV).

VAPECONFORM — Neutrale Musterverpackung, Rückseite, Nachfüllbehälter 10 ml MUSTER — RÜCKSEITE DER VERPACKUNG Frontseite mit Markendesign nicht dargestellt E-Liquid NACHFÜLLBEHÄLTER · 10 ML 20 MG/ML NIKOTIN GEFAHR · DANGER · PERICOLO DE | WARNHINWEIS: Giftig bei Verschlucken. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Enthält Nikotin. FR | AVERTISSEMENT : Toxique en cas d'ingestion. Peut provoquer une allergie cutanée. Contient de la nicotine. IT | AVVERTENZA : Tossico in caso di ingestione. Può provocare una reazione allergica cutanea. Contiene nicotina. Inhaltsstoffe: Glycerin, Propylenglykol, Nikotin, Aroma. Ingrédients : Glycérine, Propylène glycol, Nicotine, Arôme. Ingredienti: glicerina, glicole propilenico, nicotina, aroma. P-SÄTZE — MUSTER GEMÄSS SDB DE: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Nach Gebrauch gründlich waschen. BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Unter Verschluss aufbewahren. Inhalt/Behälter einer zugelassenen Entsorgungseinrichtung zuführen. FR : En cas de consultation d'un médecin, garder à disposition le récipient ou l'étiquette. Tenir hors de portée des enfants. Se laver soigneusement les mains après manipulation. EN CAS D'INGESTION : Appeler immédiatement un CENTRE ANTIPOISON ou un médecin. Garder sous clef. Éliminer le contenu/récipient dans une installation d'élimination des déchets agréée. IT: In caso di consultazione di un medico, tenere a disposizione il contenitore o l'etichetta del prodotto. Tenere fuori dalla portata dei bambini. Lavare accuratamente le mani dopo l'uso. IN CASO DI INGESTIONE: contattare immediatamente un CENTRO ANTIVELENI o un medico. Conservare sotto chiave. Smaltire il prodotto/recipiente in un impianto d'eliminazione di rifiuti autorizzato. H- und P-Sätze sind produktspezifisch und ergeben sich aus der Einstufung im Sicherheitsdatenblatt (SDB). Inhalt: 10 ml E-Liquid Contenu : 10 ml / Contenuto: 10 ml Nikotingehalt: 20 mg/ml Teneur en nicotine / Contenuto di nicotina: 20 mg/ml Nikotinabgabe pro Dosis: XXX µg Émission par dose / Emissione per dose: XXX µg Made in: Land der Herstellung UFI: XXXX-XXXX-XXXX-XXXX Importeur: Muster AG, Musterstrasse 1 CH-0000 Musterort +41 XX XXX XX XX Reversnummer: XXXX Dieses Produkt kann Ihre Gesundheit schädigen und macht stark abhängig. Ce produit peut nuire à votre santé et crée une forte dépendance. Questo prodotto può nuocere alla tua salute e provoca un'elevata dipendenza. Flüssigkeit für elektronische Zigaretten. Dieses Produkt wird nicht für den Gebrauch durch Minderjährige sowie Nichtraucherinnen und Nichtraucher empfohlen. Liquide pour cigarettes électroniques. L'utilisation du produit n'est pas recommandée aux mineurs ni aux non-fumeurs. Liquido per sigarette elettroniche. L'uso del prodotto è sconsigliato ai minorenni e ai non fumatori. Charge: L-2026-081 Beipackzettel: DE / FR / IT 0 000000 000000 NEUTRALE MUSTERVERPACKUNG (RÜCKSEITE) NACH TabPG / TabPV — SCHEMATISCHE DARSTELLUNG, KEIN RECHTSDOKUMENT
Muster-Verpackung nach TabPG/TabPV — zum Lesen anklicken und zoomen
Erfahrung In der Branche seit 2016
Sprachen DE FR IT — alle drei Amtssprachen
Rechtsrahmen TabPG und TabPV — seit Inkrafttreten dabei
91 %

der geprüften Produkte wiesen mindestens eine Nicht-Konformität auf. Nur drei von 32 Proben waren konform.

21

Verkaufsverbote wurden ausgesprochen — wegen überschrittenem Volumen, Bleigehalt oder Nikotingehalt.

107

festgestellte Nicht-Konformitäten mit 19 unterschiedlichen Begründungen.

Quelle: Kantonales Laboratorium Basel-Stadt, Marktkampagne 2025 zu Einweg-E-Zigaretten und E-Liquids, durchgeführt nach Ablauf der einjährigen Übergangsfrist des TabPG · Medienmitteilung · Untersuchungsbericht (PDF)

Leistungen

Neun Arbeitsbereiche, ein Ansprechpartner.

Vaping Compliance Schweiz heisst: Verpackung, Dokumente und Prozesse so aufsetzen, dass sie einer Kontrolle standhalten — vom ersten Artikel bis zum laufenden Sortiment.

01 — Produkt-Audit

Audit bestehender Importprodukte

Prüfung von Verpackung, Etiketten, Gebrauchsanweisungen und Pflichtangaben Ihres Sortiments. Sie erhalten einen Befundbericht mit priorisierten Korrekturen — was zuerst, was später.

02 — Verpackung

Konforme Verpackungen entwickeln

Beratung und Erstellung schweizkonformer Verpackungen. Wir begleiten Sie gemeinsam mit Ihrem Designer, bis das Artwork produktionsfertig freigegeben ist.

03 — Chemikalien

Sicherheitsdatenblätter für E-Liquids

Prüfung und Anpassung Ihrer Sicherheitsdatenblätter an die Schweizer Anforderungen. Fassungen in Deutsch, Französisch und Italienisch inklusive.

04 — Registrierung

Registrierung importierter Produkte

Registrierung importierter Produkte beim BAZG nach gesetzlicher Vorgabe. Wir erstellen die vollständigen Dossiers und reichen sie fristgerecht ein.

05 — Behörden

Behördenkommunikation und Konfliktmanagement

Schriftverkehr, Rückfragen, Beanstandungen und Kontrollen: Wir formulieren Antworten sachlich und fristgerecht und begleiten das Verfahren bis zum Abschluss.

06 — Online

Audit von Website und Onlineshop

Prüfung von Produktangaben, Pflichthinweisen, Alterskontrolle und Werbeeinschränkungen. Auf Wunsch liefern wir grafische Vorlagen und Hinweistexte.

07 — Beratung

Prävention und allgemeine Compliance

Allgemeine Compliance-Beratung für Inverkehrbringer in der Schweiz: Prozesse, Verantwortlichkeiten und Dokumentation, bevor ein Problem entsteht.

08 — Umwelt

Anforderungen der Umweltbehörden

Entsorgung, Rücknahmepflichten und Batteriethematik bei E-Zigaretten und Einwegprodukten. Wir klären, was für Ihr Sortiment gilt, und setzen es mit Ihnen um.

09 — Zoll

Importunterlagen für den Zoll

Zusammenstellung, Prüfung und Abstimmung der Dokumente für den E-Zigaretten Import in die Schweiz — damit die Ware nicht an der Grenze liegen bleibt.

Für die Prüfung von Verpackung und Beipackzettel gelten Festpreise pro Artikel. Alle übrigen Leistungen offerieren wir nach Prüfung des Umfangs als Projektpauschale.

Ausgedrucktes Sicherheitsdatenblatt eines Herstellers mit roten
            Prüfmarkierungen, daneben ein unetikettierter 10-ml-Nachfüllbehälter
Sicherheitsdatenblatt des Herstellers — Prüfung und dreisprachige Anpassung
Arbeitsprobe

So sieht schweizkonform aus.

Schematische Darstellung eines E-Liquid-Etiketts nach TabPG und Tabakprodukteverordnung — Nachfüllbehälter 10 ml, 20 mg/ml Nikotin, so wie wir Kennzeichnungen prüfen und aufbauen.

Schematische Darstellung — kein Rechtsdokument
  • Warnhinweis mit gesetzlichem Wortlaut in den drei Amtssprachen und in der Reihenfolge DE, FR, IT — «Dieses Produkt kann Ihre Gesundheit schädigen und macht stark abhängig.» / «Ce produit peut nuire à votre santé et crée une forte dépendance.» / «Questo prodotto può nuocere alla tua salute e provoca un'elevata dipendenza.» — mindestens ein Drittel der Fläche, schwarz umrandet, lesbar und dauerhaft angebracht.
  • Weitere H- und P-Sätze (Gefahren- und Sicherheitshinweise) entsprechend der Einstufung im Sicherheitsdatenblatt — Pflichtangabe nach Chemikalienrecht (ChemV in Verbindung mit CLP), in den Amtssprachen.
  • Vollständige Pflichtangaben: Inhaltsstoffe dreisprachig, Nikotinstärke in mg/ml, Volumen, Charge, UFI, Importeur mit Reversnummer, Herstellungsland, Beipackzettel DE/FR/IT.
  • Max. 10 ml Nachfüllbehälter, max. 2 ml Einweg und Kartusche.
  • Kindersicher, bruchsicher, auslauffreier Nachfüllmechanismus.
Ablauf

Vier Schritte bis zur Freigabe.

Schritt 1

Erstgespräch

Sortiment, Herkunft und Zeitplan im Überblick. Wir sagen Ihnen, wo wir Risiken vermuten und welcher Prüfumfang sinnvoll ist — unverbindlich.

Schritt 2

Befundbericht

Prüfung der Muster und Unterlagen. Sie erhalten eine Liste der Abweichungen, geordnet nach Dringlichkeit.

Schritt 3

Umsetzung

Artwork, Beipackzettel, Sicherheitsdatenblätter und Registrierung — wir begleiten alles bis zur Freigabe.

Schritt 4

Laufende Begleitung

Neue Artikel, Gesetzesänderungen, Behördenanfragen — auf Abruf oder als Jahresmandat.

Acht neutrale, unbedruckte Vaping-Produkte in einer Reihe von oben fotografiert: Einweggeräte, Pod-Systeme, Kartusche, 10-ml-Nachfüllbehälter und Shortfill-Flasche
Sortimentsprüfung — Geräte, Nachfüllbehälter, Aromen und Shortfills
Konsequenzen

Eine Beanstandung trifft die Ware, nicht nur das Etikett.

Die Kontrolle erfolgt durch die kantonalen Vollzugsbehörden. Sie erheben Proben im Detailhandel, prüfen Kennzeichnung, Inhaltsstoffe und Beipackzettel und ziehen bei Bedarf Analysewerte bei. Die Beanstandung richtet sich anschliessend an den Inverkehrbringer — an Sie, nicht an Ihren Kunden im Regal.

Verkaufsverbot

Die häufigste Massnahme. Sie betrifft die gesamte Charge, nicht das einzelne beanstandete Stück. Bereits ausgelieferte Ware muss zurückgeholt werden.

Nachbesserung unter Frist

Neue Etiketten, neue Beipackzettel, teilweise Umverpackung der gesamten Bestellung. Der Aufwand entsteht unter Zeitdruck und zu Stückkosten, die bei der Erstproduktion ein Bruchteil gewesen wären.

Vernichtung

Wo eine Nachbesserung nicht möglich ist — etwa bei überschrittenem Tankvolumen oder unzulässigen Inhaltsstoffen — ist das Produkt nicht verkehrsfähig. Der Warenwert ist verloren, die Entsorgungskosten kommen hinzu.

Ganze Kategorien

Das Bundesgericht hat entschieden, dass das Tankvolumen von Einwegzigaretten höchstens 2 ml betragen darf und nicht durch eine angeschlossene Kartusche erweitert werden kann. Hybridgeräte, sogenannte Big Puffs, dürfen seither nicht mehr auf dem Markt bereitgestellt werden (BAG, FAQ zur Umsetzung des TabPG). Eine Fehleinschätzung bei der Produktauswahl entwertet den gesamten Lagerbestand.

Strafverfahren

Nach Art. 45 TabPG wird mit Busse bis zu 40 000 Franken bestraft, wer vorsätzlich zuwiderhandelt; bei Fahrlässigkeit beträgt die Busse bis zu 20 000 Franken. Wer Produkte in Verkehr bringt, die bei üblichem Gebrauch die Gesundheit gefährden, erfüllt einen Vergehenstatbestand und riskiert Freiheits- oder Geldstrafe.

Folgeschaden

Kantonale Laboratorien veröffentlichen ihre Kampagnenergebnisse. Ein Verkaufsverbot bleibt beim Handelspartner in Erinnerung, auch wenn der Mangel längst behoben ist. Und eine Behörde, die einen Betrieb einmal beanstandet hat, kontrolliert ihn erneut — das Basler Labor hat weitere Marktkontrollen angekündigt.

Der Aufwand für eine Prüfung vor dem Import steht in keinem Verhältnis zu den Kosten einer Korrektur danach.

Fachbeiträge

Auslegungsfragen aus der Praxis.

Konkrete Fragen zur Kennzeichnung, zum Sicherheitsdatenblatt und zur Registrierung — beantwortet mit Verweis auf Artikel und Absatz.

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FAQ

Häufige Fragen.

Welche Gesetze gelten für E-Zigaretten und E-Liquids in der Schweiz?

Seit dem 1. Oktober 2024 gelten das Tabakproduktegesetz (TabPG) und die Tabakprodukteverordnung (TabPV). Sie regeln E-Zigaretten und E-Liquids erstmals eigenständig, unter anderem Kennzeichnung, Behältergrössen, Werbung und Jugendschutz. Ergänzend bleiben Chemikalienrecht, Verpackungsrecht und Umweltrecht relevant.

In welchen Sprachen müssen Verpackung und Gebrauchsanweisung vorliegen?

Pflichtangaben wie der Warnhinweis müssen in den drei Amtssprachen Deutsch, Französisch und Italienisch auf der Verpackung stehen. Das gilt auch für wesentliche Angaben in Gebrauchsanweisung und Beipackzettel. Eine rein englische Kennzeichnung ist für den Schweizer Markt nicht zulässig.

Welche Behältergrössen sind für E-Liquids zulässig?

Nachfüllbehälter dürfen maximal 10 ml fassen, Einwegprodukte und vorgefüllte Kartuschen maximal 2 ml. Die Behälter müssen kindergesichert und bruchsicher sein und über einen auslaufsicheren Nachfüllmechanismus verfügen. Der Nikotingehalt ist auf 20 mg/ml begrenzt.

Brauchen E-Liquids ein Sicherheitsdatenblatt?

Ja, je nach Einstufung des Gemischs verlangt das Chemikalienrecht ein Sicherheitsdatenblatt. Es muss den Schweizer Anforderungen entsprechen und für Inverkehrbringer in den Landessprachen verfügbar sein. Wir prüfen bestehende Datenblätter und passen sie an.

Mein Produkt ist EU-konform, reicht das für die Schweiz?

Nein. Mit dem Inkrafttreten von TabPG und TabPV entfällt der bisherige Umweg über das Cassis-de-Dijon-Prinzip. Die Schweiz hat eigene Anforderungen, etwa bei den Sprachen der Pflichtangaben und beim Inverkehrbringer mit Schweizer Adresse. Ein EU-konformes Produkt ist damit nicht automatisch schweizkonform.

Wie lange dauert ein Verpackungsprojekt?

In der Regel zwei bis sechs Wochen. Entscheidend sind die Anzahl Artikel, die Sprachen und die Zahl der Korrekturschleifen mit dem Designer. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie einen verbindlichen Zeitplan.

Arbeiten Sie auch mit ausländischen Herstellern zusammen?

Ja, ein grosser Teil unserer Kunden produziert ausserhalb der Schweiz. Die Zusammenarbeit läuft vollständig remote. Beratung und Korrespondenz erfolgen auf Deutsch oder Englisch; Verpackungstexte, Beipackzettel und Sicherheitsdatenblätter liefern wir zusätzlich auf Französisch und Italienisch. Auf Wunsch übernehmen wir die gesamte Abstimmung mit Ihrem Schweizer Importeur.

Was kostet die Zusammenarbeit?

Die Erstprüfung einer Verpackung kostet CHF 150 pro Artikel, die Vollprüfung inklusive Beipackzettel CHF 280 pro Artikel. Alle weiteren Leistungen offerieren wir nach Prüfung des Umfangs als Projektpauschale. Eine erste Einschätzung anhand von Produktbild und Sicherheitsdatenblatt ist kostenlos. Für laufende Betreuung auf Wunsch als Monatspauschale.

Alle Preise im Detail

Preise

Fixpreis pro Artikel, kein Stundenrisiko.

Zwei definierte Prüfumfänge zum Festpreis. Sie wissen vorher, was die Abklärung kostet — und erhalten in beiden Fällen einen schriftlichen Befund, mit dem Ihr Grafiker direkt arbeiten kann.

Erstprüfung Verpackung

CHF 150 pro Artikel

Primär- und Aussenverpackung im Abgleich mit TabPG und TabPV, einschliesslich der chemikalienrechtlichen Kennzeichnung anhand Ihres Sicherheitsdatenblatts. Schriftlicher Befund mit konkreten Korrekturanweisungen.

Vollprüfung Produkt

CHF 280 pro Artikel

Zusätzlich Beipackzettel und Produktinformation nach Art. 17 TabPG sowie die Prüfung der Dreisprachigkeit über alle Verpackungsstufen.

Preise pro Artikel. Produkte derselben Serie mit identischem Verpackungsaufbau gelten als ein Artikel zuzüglich Abweichungsprüfung. Die Anpassung von Sicherheitsdatenblättern ist nicht enthalten und wird nach Aufwand offeriert.

Eine erste Einschätzung anhand von Produktbild und Sicherheitsdatenblatt ist kostenlos.

Alle weiteren Leistungen — Sortimentsaudit, Entwicklung konformer Verpackungen, Anpassung von Sicherheitsdatenblättern, Registrierung beim BAZG, Behördenkommunikation, Onlineshop-Audit, Umwelt- und Zollthemen — offerieren wir nach Prüfung des Umfangs als Projektpauschale. Für laufende Betreuung auf Wunsch als Monatspauschale.

Preise in Schweizer Franken, ohne Mehrwertsteuer. Die Rechnungstellung erfolgt in Euro zum Referenzkurs der Europäischen Zentralbank am Tag der Rechnungstellung; auf Wunsch fakturieren wir in Schweizer Franken. Als Leistung aus dem Ausland unterliegt die Rechnung der Bezugsteuer, die vom Leistungsempfänger deklariert wird. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Kontakt

Schicken Sie uns Ihr Sortiment.

Für eine erste Einschätzung genügen ein Foto der Verpackung, das aktuelle Sicherheitsdatenblatt und Ihre Artikelliste. Sie erhalten innert zwei Arbeitstagen eine Antwort.

Anfrage per E-Mail senden

Beratung erfolgt remote per Telefon, Video und E-Mail, auf Deutsch oder Englisch. Termine vor Ort in der Schweiz nach Absprache.

Bitte angeben
  • Produktart
  • Anzahl Artikel
  • Herkunftsland und Hersteller
  • Bereits im Verkauf
  • Bestehende Beanstandung einer Behörde
  • Gewünschter Markteintritt

Vertraulichkeit: Unterlagen, Rezepturen, Bezugsquellen und Beanstandungen behandeln wir streng vertraulich und geben sie nicht an Dritte weiter. Eine Geheimhaltungsvereinbarung stellen wir auf Wunsch vor dem ersten Austausch von Daten zur Verfügung.